Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und das Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G)  verpflichten Unternehmen (>250  Mitarbeiter, >43 Mio. EUR Bilanzsumme oder >50 Mio. EUR Umsatz) in Deutschland  mindestens alle vier Jahre, ein Energieaudit durchzuführen.

Ein Energieaudit im Sinne des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist ein Audit zur Ermittlung eines Energieverbrauchsprofils eines Unternehmens.  Betrachtet werden Gebäude, Betriebsabläufe und Dienstleistungen mit dem Ziel Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen zu ermitteln und zu quantifizieren. Die Ergebnisse werden in einem Bericht dargestellt, der die folgenden Fragen beantwortet:

  • Wie hoch ist der Energieeinsatz und welche Energie wird eingesetzt?
  • Wo verbraucht ein Unternehmen wie viel Energie (wesentliche Energieverbraucher)?
  • Welche wirtschaftlichen Einsparmöglichkeiten in der Energieverwendung gibt es?

Wir sind zugelassener BAFA Energieauditor und zugelassen Energieaudits für Unternehmen durchzuführen und zu testieren.

Unsere Leistungen rund um Energieaudits:

  • Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1
  • Unterstützung bei Einführung und Umsetzung von Energie- und Umweltmanagementsystemen (DIN EN ISO 14001/50001)
  • Durchführung von Schulungen
  • Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen.